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   OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01   

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https://dejure.org/2002,7806
OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 7 U 143/01 (https://dejure.org/2002,7806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen medizinischem Eingriff; Wirksamkeit einer Einwilligung nach Aufklärungsgespräch; Nebenwirkungen bei Einsatz von Silikon-Brustimplantaten; Verjährung deliktsrechtlicher Ansprüche

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Wirksamkeit eines erst kurz vor der Operation durchgeführten Aufklärungsgesprächs kurz vor der OP; Umfang der Aufklärungspflicht bei Silikonbrustimplantaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Brustvergrößerung; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Deshalb steht auch zur Überzeugung des Senats fest, dass zum Zeitpunkt des von den Bekl. zu 1 und 2 vorgenommenen Eingriffs die von der Klägerin den Silikon-Brustimplantaten zugeschriebenen Nebenwirkungen weder medizinisch gesichert noch deshalb als hinreichend bekannt anzusehen waren, weil gewichtige Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hingewiesen haben, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH NJW 1978, 587, 588 f.; VersR 1990, 522, 523; VersR 1996, 233).

    Ein theoretisch bleibender Hinweis auf Risiken, die bislang unbekannt seien, die aber nicht auszuschließen seien, ist nicht gefordert (vgl. BGH VersR 1990, 522, 523).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Auch für einen medizinischen Laien ergaben sich daraus die jetzt im Rechtsstreit gerügten angeblichen Fehler (vgl. zu diesem Maßstab BGH NJW 1995, 776, 777 f.; Senat, OLGR 2002, 169).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99

    Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Klägerin damals schon alle von ihr in den Rechtstreit eingeführten Veröffentlichungen zu diesem Thema kannte und über das gleiche Detailwissen verfügte (vgl. BGH VersR 2001, 381, 382).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Deshalb steht auch zur Überzeugung des Senats fest, dass zum Zeitpunkt des von den Bekl. zu 1 und 2 vorgenommenen Eingriffs die von der Klägerin den Silikon-Brustimplantaten zugeschriebenen Nebenwirkungen weder medizinisch gesichert noch deshalb als hinreichend bekannt anzusehen waren, weil gewichtige Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit der Behandlung verbundene Gefahren hingewiesen haben, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH NJW 1978, 587, 588 f.; VersR 1990, 522, 523; VersR 1996, 233).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Aufklärung der Klägerin ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der Beklagte zu 2 sie derart massiv eingeschüchtert hätte, dass ihr eine freie Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts unmöglich geworden wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH VersR 1998, 716, 717).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    verbundenen äußerst seltenen Risikos einer Krebserkrankung (sollte dieses überhaupt aufklärungsbedürftig gewesen sein), das sich bei ihr nicht verwirklicht hat, den Beklagten zu 3 nicht haftbar machen (BGH VersR 2001, 592, 593).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Die Wirksamkeit der Einwilligung der Klägerin, die diese durch ihre Unterschrift auf dem Merkblatt zum Aufklärungsgespräch über den Wiederaufbau der Brust bestätigt hat, wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Merkblatts geführte Aufklärungsgespräch erst am 02.04.1990 gegen 16.15 Uhr (so die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, II 125) bzw. gegen 17:00 Uhr stattfand, denn es ist nicht ersichtlich - dies bringt die Klägerin auch nicht vor - , dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war (vgl. BGH VersR 1992, 960, 961; VersR 1996, 195, 197; VersR 1998, 766, 767).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
    Der Lauf der Verjährungsfrist wird nicht erst dann in Gang gesetzt, wenn eine Klage völlig risikolos möglich ist (BGH NJW 1999, 2734), was auch zum heutigen Zeitpunkt nicht der Fall ist, wie das landgerichtliche Urteil zeigt.
  • BGH, 27.09.1977 - VI ZR 162/76

    Operationsmethode - Arzt - Gutachten im Arztfehlerprozeß - Patientenaufklärung

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Beginn der Verjährungsfrist; Kenntnis aller

  • OLG Frankfurt, 30.04.2013 - 14 U 66/12

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Durchführung einer Strahlentherapie

    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 7 U 143/01, stützt, folgt aus dieser Entscheidung nur, dass die Nichtdurchführung eines Eingriffs keine aufklärungspflichtige Behandlungsmaßnahme darstellt, weil die Nichtbehandlung keine alternative Behandlungsmethode sein könne.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02

    Arzthaftung: Verantwortlichkeit des Operateurs für Fehler des Anästhesisten bei

    Es ist nicht ersichtlich und die Klägerin trägt dazu auch nicht vor, dass dadurch ihre Entscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden (vgl. BGH MDR 1992, 748 = VersR 1992, 960, 961; MDR 1996, 367 = VersR 1996, 195, 197; MDR 1998, 716 = VersR 1998, 766, 767; NJW 2003, 2012, 2014; Senat, OLGR 2003, 313).
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